Basiswissen Musik und Tanz
Website: | IQSH |
Kurs: | GYM-SPO-SLK-Diagnostik |
Buch: | Basiswissen Musik und Tanz |
Gedruckt von: | Gast |
Datum: | Freitag, 31. Januar 2025, 04:18 |
Beschreibung
1. Professionswissen im Tanzen
Der sportliche Bereich des Gestaltens, Tanzens, Darstellens, in einigen Fällen auch als Gymnastik/ Tanz bezeichnet oder in manchen Fällen auch Bewegungskünste genannt, umfasst ein weites inhaltliches Spektrum, welches Schülerinnen und Schülern ein ebenso weites Feld an pädagogisch wertvollen Erfahrungsmöglichkeiten bietet (Berkemann 2007). Trotz dieser wertvollen Erfahrungsmöglichkeiten fehlt Lehrkräften häufig das entsprechende Professionswissen, um auch die Potentiale des sich Ausdrückens bei den Lernenden zu entfalten. Dieses Kapitel orientiert sich daher an den drei Dimensionen des Professionswissens - Fachwissen, pädagogisches Wissen und fachdidaktisches Wissen (Shulmann 1987) und grenzt im ersten Teil zunächst die Begrifflichkeiten des Handlungsfeldes voneinander ab, führt knapp die wichtigsten musiktheoretischen Grundlagen auf, gibt Hinweise zu Instruktionsprinzipien und zur Herausforderung des Choreografierens. Im zweiten Teil werden Bedingungen für gelingenden Unterricht gemäß eines pädagogischen Wissens aufgeführt. Im dritten Teil wird das fachdidaktische Wissen aufgefrischt, indem auf curriculare Lernziele, Vermittlungskonzepte, Differenzierung und Bewertungsmöglichkeiten eingegangen wird.
1.1. Tanz
Unter Tanz versteht man eine rhythmische Körperbewegung zu Musik- oder Geräuschbegleitung. Dabei ist Tanzen so alt wie die Menschheit selbst. Der primitive Mensch tanzte vor Trauer, Wut, dem Regen aber auch zu religiösen Zwecken. Das Tanzen soll dabei zunächst keinen bestimmten Zweck durch eine gezielte Handlung erfüllen, sondern im Vordergrund steht viel mehr, sich zu vergnügen. Ellermann und Meyerholz beschreiben Tanz als
„eine persönliche, individuelle, nonverbale und psycho-physische Ausdrucks- Bewegung, die eine enge Beziehung zu Musik [...] aufweist; die sich im Raum abspielt; die Zeit benötigt und eine bestimmte zeitliche Epoche abbildet; die Form aufweist; Kraft und Technik voraussetzt und verschiedenartige Motivation ausgelöst wird“ (S. 9).
1.2. Gymnastik
Als Gymnastik hingegen werden diejenigen Bewegungsformen bezeichnet, die den Körper bilden und seine Bewegungsmöglichkeiten ausschöpfen. Es geht bei der Gymnastik um menschliche Bewegungen, die ein Erlernen und Verbessern bestimmter Bewegungsabläufe ermöglichen und um das Ausschöpfen von Bewegungsmöglichkeiten, das Aufbrechen von Bewegungsmustern und das Variieren und Gestalten von Bewegungen. Der Schwerpunkt der Gymnastik ist neben einer individuellen Wahrnehmung der Bewegungen auch eine Adaption des Körpers an die koordinativen und konditionellen Anforderungen. Auch Entspannungstechniken können in diesen Bereich gezählt werden. Der Oberbegriff Gymnastik untergliedert sich in mindestens drei Ausprägungen, die für sämtliche Altersgruppen angeboten werden können. Der Bereich der Prävention und Rehabilitation, stellt den funktionellen Aspekt der Bewegung in den Vordergrund. Hierzu zählen neben der klassischen Rückenschule auch psychomotorische Übungen, ebenso wie Entspannungs- techniken. Im Freizeitbereich lässt sich Gymnastik zunächst fitnessorientierten Angeboten zuordnen. Hierzu zählen unter anderem Aerobic und Yoga. Des Weiteren kann im Freizeitbereich der Fokus auf einen kreativen Umgang mit Bewegung gelegt werden. Leistungsorientiert findet sich Gymnastik in der Rhythmischen Sportgymnastik wieder. Gymnastik kann mit und ohne Handgeräte ausgeführt werden. Die Arbeit mit Handgeräten wird zum Beispiel bei Beck & Maiberger (2010) ausführlich beschrieben und didaktisch aufgearbeitet.
1.3. Bewegungsgestaltung
Bach, Nickel und Sobczyk (2016) orientieren sich in der Sport- und Bewegungserziehung an einer Definition zur Bewegungsgestaltung, die sehr eng an Gymnastik und Tanz gekoppelt ist. Die Autoren erweitern ihre Definition jedoch um den Begriff der Kreativität wie folgt:
„Bei Sport und Bewegung spricht man von kreativem Bewegungsverhalten. Das damit verbundene Suchen und Entwickeln neuer bzw. ungewöhnlicher Bewegungslösungen ist mit der Vorgehensweise und dem Ziel der Bewegungsgestaltung identisch“ (S. 8-9).
Weiterhin verwenden Meusel und Wiesel (1995) den Begriff Bewegungsgestaltung als Überbegriff für die Kategorien Gymnastik, Tanz und Bewegungstheater (Abb. 2). Sie unterscheiden hier stilgebundene von ungebundenen Formen, wie mögliche Wettkampfformen von Bewegungen ohne Reglementierungen.
1.4. Übersicht Fachbegriffe
2. Handlungsfeld Tanz
Den aufgeführten Begriffen gemeinsam ist das Handlungsfeld, in dem es um ein Erproben und Erweitern der eigenen Bewegungsmöglichkeiten und deren Variation bezogen auf räumliche, zeitliche und dynamische Parameter geht. Das Handeln der Lernenden bewegt sich hierbei wechselnd zwischen den Kategorien Nachgestalten, Umgestalten und Neugestalten, die sich zwischen den Dimensionen Reproduktion und Produktion befinden. Genauer gesagt lässt sich aus einer Vielzahl von Teilinhalten (Gymnastik, Tanz, Bewegungsgestaltungen, ...) die Gemeinsamkeit sich mit dem Medium Bewegung auszudrücken, etwas zu gestalten und Gestaltungsergebnisse zu präsentieren, herausarbeiten.
2.1. Dimensionen des Handlungsfeldes
2.2. Musikalische Bildung im und durch Tanz
Musik soll als Orientierungshilfe und nicht als „bloßer akustischer Hintergrund“ (Berkemann 2007, S. 52) gebraucht werden, wie Berkemann treffend aufführt. Hierbei ist es Aufgabe der Lehrkraft eine adäquate Auswahl in Bezug auf die beabsichtige Bewegungsform und dazu optimal passende Musik zu finden. Dies setzt allerdings ein nötiges Wissen über musiktheoretische Grundlagen voraus.
Diese werden im weiteren Selbstlernkurse aufgebaut.